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Wohnungsanpassung

Aufgrund der körperlichen Einschränkungen, die manchmal mit einer Pflegebedürftigkeit einhergehen, kann es notwendig werden, dass die eigene Wohnung umgebaut werden muss. Auch hierbei können Sie einen Zuschuss zu den entstehenden Kosten durch die Pflegeversicherung erhalten, zum Beispiel für den Einbau eines Treppenlifts, für den rollstuhlgerechten Umbau des Badezimmers oder für einen Umzug in eine behindertengerechte Wohnung.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag an die Pflegekasse stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen bzw. bevor Sie umziehen. Dem Antrag muss ein Kostenvoranschlag beiliegen. Der Zuschuss ist auf 4000,00 € pro Maßnahme begrenzt.

Eine umfassende Auflistung, welche Umbaumaßnahmen möglich und welche sinnvoll sein könnten, sowie eine Darstellung, welche Umbaukosten die Pflegekasse trägt, finden Sie unter www.nullbarriere.de

Weitere Informationen zum Wohnberatungsangebot in Niedersachsen gibt es unter www.fachstelle-wohnberatung.de

Aktuelles:

Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.

 

Aktuelles:

Ebhardtstr. 3 A, 30159 Hannover
Tel. 0511 - 3604-405, Fax 0511 - 3604-44405
sascha.mahler@diakonie-nds.de
www.diakonie-in-niedersachsen.de

 

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