Der Leistungskatalog häuslicher Krankenpflege ist eine Vereinbarung zwischen Organisationen, Trägern und Firmen, die Pflege im Rahmen häuslicher Krankenpflege anbieten, und den Krankenkassen. Er konkretisiert und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Pflegeleistungen.
Der Katalog stützt sich auf das Sozialgesetzbuch (§37 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 132a Abs.2 SGB V). Er ordnet die einzelnen Pflegemaßnahmen den Kategorien Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung zu und kann für Angehörige eine Orientierungshilfe sein, welche Unterstützung für den Erkrankten in Frage kommt.
Den Leistungskatalog häuslicher Krankenpflege können Sie einsehen bei der AOK Niedersachsen
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Diakonisches Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V.